Zunächst gilt festzustellen, dass bei dieser Betrachtungsweise die Angaben herangezogen werden, die die ehemalige Leiterin des Referats OK Anfang März 2013 vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags Sachsen als Hauptzeugin gemacht hatte. Hierbei werden die Aussagen nicht nach Protokoll, sondern zusammengefasst dargestellt:
Es darf hierzu noch angemerkt werden, dass bereits im Januar 2013 die Zeugin dem Ausschuss öffentlich gemacht hatte, dass eine größere Zahl von Akten fehlen, deren Verbleib unbekannt ist. Konkret handelt es sich hierbei um 12 Protokolle über konspirativen Treffen zwischen Informanten und Geheimdienstlern (Treffvermerke) und 27 Quellenberichte. Unklar bleibt hierbei, ob diese Akten entsorgt oder anderweitig genutzt wurden. Wenn scheibar während ihrer Urlaubsabwesenheit im Juni 2007 diese Unterlagen aus dem Panzerschrank entnommen wurden und im Jahre 2013 immer noch Unklarheiten über den Verbleib dieser Dokumente besteht, stellt dies eine Auffälligkeit dar, die einen Interpretationsspielraum zu lassen, zumal sicherlich die Pflicht besteht, diese Entnahme von solchen Unterlagen, zu dokumentieren. Dennoch kann dieser Sachverhalt nicht näher bewertet und interpretiert werden, aufgrund mangelndes Wissen über diese Hintergründe. Dies gilt auch für die Hinweise bezüglich der Verstrickung von Polizisten und Juristen in kriminellen Netzwerken in Sachsen. Das jedoch externe Prüfer die Vorwürfe nicht bestätigt haben, und von einem Aufbauschen sprechen, muss nichts heißen, zumal unklar ist, ob die Bewertung auch mit diesen Dokumenten noch vorgenommen wurden, die dann vermisst wurden. Aufgrund langjähriger Erfahrungen mit dieser Kriminalität ist es von Vorteil, das sogenannte Expertenwissen zu hinterfragen. Es konnte schließlich mehrfach belegt werden, dass neben anderen Experten, gerade Juristen in großer Zahl keine korrekten rechtlichen Bewertungen in mehrfacher Hinsicht abgegeben hatten. Alle hatten den gleichen "Fehler" gemacht, obwohl es sich um einen sehr einfachen rechtlichen Sachverhalt handelte.