Zielpersonen, die zum Teil sehr angesehen sind und als integre Personen gelten und über entsprechende soziale Kontakte verfügen, können nicht ohne weiteres als Straftäter oder krimineller Kranker abgestempelt werden. Deshalb können keine Diffamierungen in Umlauf gebracht werden, in dem die Zielperson als Täter oder als krimineller Psychopath dargestellt wird, der angeblich Straftaten begangen haben soll.
Aus dem Grund ist es erforderlich den Rufmord auf die moralische Ebene zu stellen. Hierbei wird auf den moralischen Bereich abgestellt, der sich nach der gesellschaftlichen Norm ausrichtet. Gemäß dem Motto: "Das tut man nicht." wird quasi ein moralisches Fehlverhalten an den Pranger gestellt, um eine gesellschaftliche Ausgrenzung und Isolation zu erreichen.
Beispiel:
Es wird hierbei das Gerücht gestreut, in der Form, dass die Zielperson einer kranken Frau ihren Ehemann wegnehmen will. Das es sich hierbei um eine Lüge handelt, ist für die Außenstehende nicht erkennbar. Die Entrüstung im Umfeld ist jedoch hierdurch hoch.
Es gibt jedoch auch Verhaltensweisen der Zielperson, die ohne Berücksichtigung des Kontextes in ein falsches Licht gezogen werden und somit gesellschaftlich verurteilt werden. Durch das Ausspähen werden sollen Sachverhalte von den Kriminellen erfasst.
Beispiele:
Anzeige eines Handwerkers bei der Steuerfahndung, der kein Gewerbe mehr angemeldet hatte, dennoch Gefälligkeitsrechnungen ausstellte. Der Hintergrund: Die gefälschte Reparaturrechnung sollte quasi als Anscheinsbeweis dienen, für eine angebliche Sachbeschädigung an einen Brenner. Hierdurch sollte ein Betrug des Vermieters touchiert werden.
Eine ähnlicher Fall liegt vor, wenn Reklamationen über spezielle Servicemitarbeiter erfolgen, die mehrfach ihre Aufgaben nicht nachgekommen sind und nerven wollten. Hierdurch wird die Zielperson als Querulant und Nörgler dargestellt, der angeblich unberechtigt, arme Serviceleute Probleme machen will, wobei sogar droht, dass sie ihren Job verlieren.