Existenzzerstörung auf Grundlage der Psychomethoden (Operativen Psychologie)
Gelingt es nicht, trotz großer Mühen und Aufwendungen, die Zielperson einzuschüchtern und ihre kriminellen Forderungen durchzusetzen, so droht Rache. Vor allem wenn die jeweiligen Maßnahmen über einen sehr langen Zeitbereich angewendet wurden und viel Geld gekostet haben, aber dennoch keinen Erfolg brachten. Hierbei wird auf die Stasi-Methoden vertraut, die es ermöglichten bei der Zielperson zumindest eine Lebenskrise zu erzeugen. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte dargestellt:
Kommen unabhängig davon, ob der Jobverlust erreicht werden konnte, die wahren Hintergründe auf, muss im Nachhinein bewiesen werden, dass die Zielperson ein Straftäter sei. Die Kriminellen leiten deshalb einen Wechsel der Strategie ein:
Gelingt es jedoch den Kriminellen nicht, der Zielperson über die vielen Jahre trotz größter Mühen zumindest eine strafbare Handlung diesem Menschen unterzuschieben, so droht nach dieser langen Zeitspanne die Aufdeckung. Durch das permanente Misslingen dieser Strategie, treten eine Reihe von Problemen auf, die vonseiten dieser Kriminellen gelöst werden müssen, werden eine große Zahl von Unterstützern und Helfern strafrechtlich belangt.
Aufgrund der großen Gefahr der Aufdeckung, musste in höchster Not eine Strategie angewendet werden, die unter normalen Umständen keine Anwendung erfährt. Das Risiko, welches die Kriminellen hierbei eingehen ist besonders groß. Schließlich wird in einem solchen Fall, einen sehr angesehenen Menschen für ihre Zwecke eingebunden, in dem dieser Mensch über die wahren Gegebenheiten getäuscht wird. Gelingt die Täuschung nicht, oder kommt im Nachhinein das inszenierte Szenario auf, haben diese Kriminellen ein großes Problem, welches anderweitige Lösungsansätze notwendig macht. Nachfolgend wird diese modifizierte Variante dargestellt, wodurch es den Kriminellen nach über vielen Jahren gelang, die Zielperson bei der Polizei als Straftäter zu beschuldigen und hierbei eine verdeckte Ermittlung auszulösen:
Dank der modifizierten Variante, ist es nach den vielen Jahren der vergeblichen Versuche, den Kriminellen endlich gelungen, die Polizei durch einen angesehenen Bürger zu involvieren und hierbei die Zielperson als angeblich ertappten Straftäter zu präsentieren, der scheinbar über die Jahre zuvor, laut der verbreiteten Gerüchten, immer wieder strafbare Handlungen begangen haben muss. Entsprechende Ermittlungen belegen dann diese Mutmaßungen, aufgrund des Umstands, dass bei den unterschiedlichen Lokalitäten entsprechende Beweise vorgefunden werden konnten, die die Zielperson schwer belasten. Auf diesem Grund wird in einem solchen Fall statt die Zielperson mit den Vorwürfen zu konfrontieren, eine verdeckte Ermittlung gegen die Zielperson eingeleitet, die zur gegebener Zeit mit einer Wohnungsdurchsuchung abgeschlossen werden sollte. Das Ziel dieser Kriminellen wäre somit erreicht, um an die Beweise zu gelangen, die die Zielperson entlasten und die Kriminellen belasten. Bei der Überprüfung dieser vorliegenden Gegebenheiten, muss nicht nur Zweifel an der Schuld der Zielperson bestehen, sondern kann aus diesem Kontext sogar ohne Vorlage der Beweise, die Unschuld dieses Menschen abgeleitet werden, wie nachfolgend aufgezeigt wird:
Das vonseiten der Polizei tatsächlich erhebliche Zweifel an der Schuld der Zielperson aufgekommen sind, wird daran erkennbar, dass der trotz der Bestrebungen dieser Kriminellen und den großen Bemühungen der Einflussnehmer und Manipulatoren keine Wohnungsdurchsuchung bei der Zielperson erreicht werden konnte. Zeugen, die über all die Jahre immer alles wissen und jeder Person im Umfeld der Zielperson dies mitteilen müssen, aber die Polizei stets außen vorlässt, scheinen den integren Beamten nicht ganz koscher zu sein.
Die Kriminellen standen vor dem großen Problem, dass zwar die Polizei eingeschaltet werden konnte, die angestrebte Wohnungsdurchsuchung jedoch nicht stattfand. Es bestand aus Sichtweise der Kriminellen die Gefahr, dass die Zielperson in relativ kurzer Zeit die Möglichkeit erhalten würde, gegen die Anschuldigungen vorzugehen und dank der Beweise das kriminelle System mit den Lügen auffliegen zu lassen. Dies musste mit allen Mitteln verhindert werden, gleichzeitig sollte es doch noch gelingen, im Nachhinein eine Wohnungsdurchsuchung zu erreichen, danach könnte ganz offiziell die Anschuldigungen gegen die Zielperson vorgetragen werden. Trotz der eindeutigen Fakten, sind solche Kriminellen überzeugt, dass es gelingt mit psychologischen Tricks, nicht nur Zweifel in den Behörden zu streuen, sondern eine angebliche Täterschaft der Zielperson verkaufen zu können. Sie vertrauen hierbei auf die Einflussmöglichkeiten bestimmter Personen innerhalb einer Behörde, die Kollegen und Entscheidungsträger hinters Licht führen sollen. Ohne entsprechende inszenierten Vorfälle, die durch diese Helfer bereits in einer abgestimmten und vorgefertigten Bewertung mit Absicht fehlinterpretiert werden, geht jedoch nichts.
Vorfälle in Form von strafbaren Handlung Vorort zu inszenieren, die man der Zielperson unterschieben könnte, ist nicht mehr möglich. Schließlich wird die Zielperson im Rahmen der verdeckten Ermittlung von der Polizei überwacht. Die Kriminellen verfügen über dieses Wissen und werden sich hüten, vor den Augen integrere Polizisten ein solches Szenario aufzuziehen, um hierdurch Vorort in flagranti überführt zu werden. Aufgrund dieser Überwachung der Polizei sollte es den Kriminellen nicht mehr gelingen, in irgend einer Form gegen die Zielperson zu agieren, zumal dieser Mensch selbst Sicherungsmaßnahmen etabliert hat. Dennoch hat man eine Lösung gefunden, wie nachfolgend dargestellt wird:
Aufgrund des Umstands, dass die Zielperson keine strafbare Handlungen begangen hat, und somit über kein Diebesgut verfügt, benötigen diese Kriminelle entsprechende Methoden und Helfer, die es ermöglichen trotz der Überwachung der Zielperson, ihr Diebesgut unterzuschieben. Nachfolgend werden diese Täuschungsaspekte und Tricks, die in einem solchen Fall zu Anwendung kamen beschrieben, mit denen die Behörden einen falschen Eindruck von der vorliegenden Gegebenheit entwickeln.
Auch wenn entsprechende Inszenierungen diesen Eindruck vermitteln, die Zielperson würde Diebesgut entsorgen, kann aus der vorliegende Faktenlage eindeutig belegt werden, dass hierbei die Rufmordtäter und ihre Helfer dahinterstehen. Sie haben ein eindeutiges Motiv. Zusätzlich darf angemerkt werden, dass es zu keiner Zeit, bei der Entsorgung von Diebesgut eine in flagranti Situation entstehen konnte. Nachfolgend werden diese Hintergründe und das kriminelle Konstrukt als absurd und widersprüchlich entlarvt:
Aufgrund dieser dargelegten Aspekte und Fakten steht eindeutig fest, dass die Zielperson, zu keiner Zeit eine Straftat begangen hat und schon deshalb aus diesem Grund kein Diebesgut entsorgen konnte. Zusätzlich wurden zur gegebener Zeit bei der Entleerung der Mülltonne, Sicherheitsmaßnahmen etabliert, um zu verhindern, dass Kriminelle Vorort Diebesgut platzieren konnten. Dieser Schritt war für diese Straftäter so überraschend, dass die erste forcierte Mülluntersuchung, die die Polizei unternahm ins Leere lief. Beim zweiten Anlauf gelang es dank der Sicherungsmaßnahmen nur über eine anderweitige Mülltonne, Diebesgut in den Müllwagen zu platzieren. Eine entsprechende Untersuchung stand jedoch nicht mehr im Raum, dennoch konnten bestimmte Personen mit Methoden der Psychologie verunsichern und im Nachhinein diese Untersuchungen erneut forcieren. Und welcher Überraschung man wurde jetzt fündig. Beim dritten Anlauf, sollte der sogenannte eindeutige Beweis gelingen, in Form eines Bilddokuments, wobei die Verbindung zwischen Zielperson und Diebesgut belegt werden sollte, gemäß dem Motto, ein Bild sagt mehr als hundert Worte. Um diesen sogenannten Beweis widerlegen zu können, sind auch keine Worte oder logische Überlegungen und Fakten notwendig, sondern allein das aufgezeichnete Filmmaterial, welches den Nachweis für diese Bildfälschung erbringt. Trotz großer Mühen und Einflussnahmen durch bestimmte Personen, ist es dennoch nicht gelungen, die Wohnungsdurchsuchung zu erreichen. Mit Hilfe eines vierten Versuchs waren jedoch diese Kriminellen überzeugt, endlich erfolgreich agieren zu können. Es sollte hierbei folgende Täuschung gelingen: Die Zielperson bringt 3 versiegelte Müllsäcke in die Mülltonne. Nach der Entleerung der Tonne, wird von der Polizei aus dem Müllwagen die 3 versiegelte Säcke sichergestellt. In einem Sack befindet sich Diebesgut. Damit wäre die Zielperson unter Berücksichtigung der vorhergehenden Ereignisse doch überführt, könnte man glauben und einer Wohnungsdurchsuchung würde nichts mehr im Wege stehen. Tatsächlich handelt es sich nur um einen Trick. Schließlich verfügt die Zielperson über kein Diebesgut, dies wird hierbei immer wieder vergessen. Dennoch besteht eine Verunsicherung bei den Behörden, wie das stete Mauern zeigte und die Zielperson in eine schwierige Situation bringt.
Der Vorteil in einer solchen Situation ist für diese Kriminelle ganz offensichtlich. Zum einen können Bilder bezüglich des Zustands der Wohnung in Umlauf gebracht werden, trotz Datenschutz, um der Zielperson jegliche Glaubwürdigkeit zu nehmen und als psychisch Kranker diffamieren zu können, trotz besseren Wissens bezüglich der vorliegende Umstände und wessen Verschulden hier vorliegt. Erfasste Beweise über bautechnische Gegebenheiten sollen hierbei als Hirngespinste abgetan werden.
Bei der Durchführung einer solchen Strategie, können entsprechende Anschuldigungen als Straftäter nicht mehr erhoben werden, selbst wenn es gelingen sollte, die Beweise der Zielperson zu vernichten. Schließlich wäre es auch etwas schwierig zu vermitteln, aus welchen Gründen die Behörden über so viele Jahre gemauert hatten. Wird dann in dem Zusammenhang eine zur Schau gestellten Unkenntnis bezüglich der Verhaltensweise der Zielperson bei entsprechenden Fachleute präsentiert, kann es keine Zweifel geben, dass hierbei die Absicht besteht von diesen Kriminellen und ihren Helfern diesen Menschen mal wieder als psychisch Kranker zu diffamieren. Hierbei schließt sich der Kreis zum Ausgangspunkt. Jedoch nicht nur, dass eine solche Diffamierung eine schwere Straftat darstellt, unter dem Blickwinkel, dass ein gesunder Mensch Psychopharmakas einnehmen müsste und seiner Freiheit beraubt wäre, auch das keine Aufklärung erfolgen würde, über die Umstände der jahrelangen Rufmordkampagnen und den unberechtigten offiziellen Anschuldigungen. Auch die entsprechenden Beweismanipulationen und das erfasste Netzwerk blieben im Dunkeln, mit der Folge, dass Schwerkriminalität unbehelligt mit ihren perfiden Methoden weitermachen könnte und gleichzeitig die Zielperson keine Möglichkeit erhalten würde, ihren guten Ruf wiederherzustellen.
Aus Sichtweise dieser Kriminellen, ist ein perfekter Racheakt gelungen, wenn die Zielperson nicht nur den Job- und Wohnungsverlust hinnehmen musste und dabei als angeblich psychisch Kranke in die Psychiatrie verfrachtet werden konnte. Auch der finanzielle Aspekt spielt hierbei eine Rolle. So werden Gegebenheiten geschaffen, dass zum einen, angespartes Vermögen der Zielperson verloren geht. Jobverlust und langes Zeitspiel, lässt hierbei manches größere Vermögen schrumpfen. Zum anderen wird zu prüfen sein, über welche Möglichkeiten diese Kriminellen verfügen, der Zielperson hohe Kosten aufzubürden.
Tatsache ist, dass im vorliegenden Fall, durch Dritte unberechtigte Forderungen erhoben werden, die mittlerweile in Höhe von über 70.000 € angestiegen sind. Diese Forderungen basieren auf Entscheidungen, die von einer größeren Zahl von Richtern gefällt wurden. Merkwürdig hierbei ist, dass alle diese Entscheidungen sich auf ein Basisurteil zurückführen lassen, welches nichtig ist. Grundsätzlich wird ein Urteil unter anderem nichtig, wenn die Urteilsformel (Tenor) eine gesetzwidrige Rechtsfolge beinhaltet bzw. impliziert, weshalb ein solches Urteil keine materielle Rechtskraft entfalten kann. Im vorliegenden Fall wurde im Tenor das Ende einer Mitgliedschaft festgestellt. Der Neubeginn einer anderweitigen Mitgliedschaft müsste dann mit der Beendigung als Rechtsfolge im Gesetz vorgesehen sein. Dies ist jedoch nicht der Fall, weshalb ein solches Urteil nichtig ist. Die näheren Umstände werden unter der Web-Seite www.justizwillkür.de näher dargestellt.