Einschüchterung - Mobbing Stalking Zersetzung

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Einschüchterung

Kriminelle Praxis
Anwendung der Psychomethoden zum Zwecke der Einschüchterung:
Ob es darum geht Zahlungen von Schutzgeldern zu erzwingen oder anderweitige Forderungen auf latenter kriminellen Art und Weise durchgesetzt werden sollen, wobei der Wille der Zielperson zu brechen ist, bedarf es zumeist nur ein Bruchteil von den zuvor beschriebenen Methoden. Man muss wohl davon ausgehen, dass es diesen Kriminellen mit diesen Methoden gelingt, in kürzester Zeit die Menschen so einzuschüchtern, dass keine große Gegenwehr sich entwickeln kann. Notfalls könnte jedoch auf eine weitere größere Zahl von Maßnahmen zurückgegriffen werden, die den Erfolg bringen sollte. Wichtig hierbei ist aus Sichtweise dieser Kriminellen ohne großen Aufwand schnell und kostengünstig das Ziel zu erreichen, nämlich den Willen der Zielperson zu brechen, damit sie den Forderungen des kriminellen Auftraggebers nachkommt. Grundsätzlich besteht zwischen diesen Methoden keinen medizinischen Bezug, der beachtet werden müsste, wie nachfolgend aufgezeigt wird.


Mit jedem Misserfolg wächst nicht nur die Aufwendungen und die Kosten für diese Kriminellen und ihren Auftraggeber, sondern auch den Zorn, die Wut und den Ärger. Die Maßnahmen, die hier ihre Anwendung finden, greifen immer mehr in das Leben der Zielperson ein und können sogar die Gesundheit dieses Menschen gefährden. Nachfolgend werden einige Pseudoerkrankungen dargestellt, wie sie in der Praxis inszeniert werden. Es geht hierbei um folgende Krankheitsbilder, die mit steigenden Aufwand ihre Anwendung findet: Paranoides Verhalten - Querulantes Verhalten - Verwirrungszustände - Schizophrenes Verhalten

 
 
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