Beispiele - Mobbing Stalking Zersetzung

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Beispiele

Schutzmaßnahme > Kriminelle Helfer
Die von den Kriminellen eingespannten Experten, die falsche Bewertungen machen, bauen auf die Unkenntnis der Zielperson über diesen Sachverhalt. Sollte im Nachhinein, doch die Wahrheit über die falsche Bewertung aufkommen, so würde sich der Experte über angebliche Fehler herausreden wollen. Nachfolgend werden einige Beispiele für Falschbewertungen dargestellt:

Ein Beispiel aus dem juristischen Bereich:
Ein Sozialgericht sollte die Rechtsfrage klären, ob die Krankenkasse eine Mitgliedschaft zu einem bestimmten Termin unrechtmäßige verweigert hatte. Es wurde jedoch vonseiten des Gerichts einen Vergleich vorgeschlagen, der eine Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt vorsehen würde. Dies wurde jedoch von Klägerseite abgelehnt. Dennoch wurde im Nachhinein ein Urteil gesprochen, wobei dieser Vergleich hierbei impliziert wurde. Bei einer Rechtsberatung durch einem Anwalt, wurde die Vorgehensweise des Gerichts als rechtmäßig bewertet. Es sei durchaus möglich, dass ein Vergleichsangebot des Gerichts im Falle einer Ablehnung durch eine Partei, das Vergleichsangebot als Urteil erfolgt. Es handelt sich hierbei um eine Halbwahrheit. Für den vorliegenden Fall, ist jedoch die Aussage falsch, wie die nachfolgende Beschreibung belegt 


Ein Beispiel aus dem technischen Bereich:
Der Kondensator einer Waschmaschine wurde durchschlagen. Fachleute sollten hierbei zur Täuschung von Außenstehende erklären, dass dies nicht durch eine sehr hohe Spannungsspitze von dem Stromnetz verursacht wurde, sondern durch ein defektes Bauteil innerhalb der Maschine. Es wurde deshalb bereits vorhergesagt, dass nach dem Austausch des Kondensators, in Kürze wegen des defekten Bauteils erneut ein Durchschlagen erfolgen würde. Es konnte jedoch eindeutig belegt werden, dass die induzierte Spannungsspitze, vom Stromnetz herrührte. Es liegt ohne in die Details zu gehen, der Nachweis vor, dass Kriminelle sich Zugriff auf das Stomnetz der Zielperson verschaffen haben.
 
 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü